Was ist die Energiesparverordnung (EnEV)?

   

Die Bundesregierung hat sich auf internationaler Ebene verpflichtet, den CO2-Ausstoß nachhaltig zu senken. Dies wurde bereits in der Vergangenheit durch verschiedene gesetzgeberische Maßnahmen versucht.

Begonnen wurde mit dem Energieeinsparungsgesetz, dem die Wärmeschutzverordnungen von 1982 und 1995 folgten. Die Maßnahmen waren im Wesentlichen auf den Wärmedämmwert der Gebäudehülle ausgerichtet. Zur Heizanlage selbst wurden zum sparsamen Umgang mit der Energie getrennte Verordnungen, wie die Heizungs- anlagenverordnung und die BImSchV mit der darin enthaltenen Novelle zur Kleinfeuerungsanlgenverordnung, erlassen. Mit der EnEV werden erstmals die Gebäudehülle und die Haustechnik in einer Verordnung zusammengefasst.

 
     
   

 

Was ist neu bei der EnEV 2009?

   

Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland soll z. B. bis 2020 von derzeit 6 % auf 14 % gesteigert und somit auch die Abhängigkeit Deutschlands von Energie-Importen verringert werden.
Gebäude tragen mit mehr als 40 % einen erheblichen Anteil am gesamten Energieverbrauch. Bis 2009 sollen die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich um 30 % verschärft werden. Bis 2012 ist noch einmal eine Steigerung in der gleichen Größenordnung geplant. So sollen bis zum Jahr 2020 20 % des jährlichen Energieverbrauchs eingespart werden.

   

Was ändert sich im Neubau?
Wer als Bauherr oder als beauftragter Fachmann ein neues Wohnhaus oder Nichtwohngebäude plant und baut, muss die gesteigerten Ansprüche der EnEV 2009 beachten:

Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung ist nun um fast ein Drittel – also 30 Prozent (%) gesunken. Der Wärmeschutz ist die zweite Grundforderung auch der EnEV 2009. Parallel zum geminderten zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf ist der erforderliche Wärmeschutz der Gebäudehülle ist um ca. 15 Prozent gestiegen. Als Maßstab gelten nach wie vor die U-Werte der Außenbau- teile, die die wärmeabgebende Gebäudehülle bilden.

Was ist der Jahres-Primärebergiebedarf?
Er beziffert, wie viel Energie im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt dabei auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle, über seine Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude und der Verteilung, Speicherung im Gebäude anfallen.

Quelle: http://www.kfw-foerderbank.de