Was ist die Energiesparverordnung (EnEV)? |
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Die Bundesregierung hat sich auf internationaler Ebene verpflichtet, den CO2-Ausstoß nachhaltig zu senken. Dies wurde bereits in der Vergangenheit durch verschiedene gesetzgeberische Maßnahmen versucht. Begonnen wurde mit dem Energieeinsparungsgesetz, dem die Wärmeschutzverordnungen von 1982 und 1995 folgten. Die Maßnahmen waren im Wesentlichen auf den Wärmedämmwert der Gebäudehülle ausgerichtet. Zur Heizanlage selbst wurden zum sparsamen Umgang mit der Energie getrennte Verordnungen, wie die Heizungs- anlagenverordnung und die BImSchV mit der darin enthaltenen Novelle zur Kleinfeuerungsanlgenverordnung, erlassen. Mit der EnEV werden erstmals die Gebäudehülle und die Haustechnik in einer Verordnung zusammengefasst. |
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Was ist neu bei der EnEV 2009? |
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Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland soll z. B. bis 2020
von derzeit 6 % auf 14 % gesteigert und somit auch die Abhängigkeit Deutschlands von
Energie-Importen verringert werden. |
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Was ändert sich im Neubau? Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung ist nun um fast ein Drittel – also 30 Prozent (%) gesunken. Der Wärmeschutz ist die zweite Grundforderung auch der EnEV 2009. Parallel zum geminderten zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf ist der erforderliche Wärmeschutz der Gebäudehülle ist um ca. 15 Prozent gestiegen. Als Maßstab gelten nach wie vor die U-Werte der Außenbau- teile, die die wärmeabgebende Gebäudehülle bilden. Was ist der Jahres-Primärebergiebedarf? Quelle: http://www.kfw-foerderbank.de |
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